Am Donnerstag, dem 23. April 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt. Die Beschlüsse betreffen die Bewertung von Wahlbeschwerden, einen Antrag der AfD‑Fraktion zur Dauergrünlanddefinition, die Abberufung eines Mitglieds im KfW‑Verwaltungsrat sowie mehrere Petitionen, darunter eine zu medizinischen Honig‑Wundauflagen.
Wahlbeschwerden zum Bundestagswahl 2025
Der Bundestag hat einstimmig die fĂĽnfte Beschlussempfehlung des WahlprĂĽfungsausschusses zu 1.042 eingegangenen WahleinsprĂĽchen angenommen. Die Empfehlung bezieht sich auf 16 konkrete WahlprĂĽfungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 stehen.
AfD‑Antrag zur Dauergrünlanddefinition
Ein Antrag der AfD‑Fraktion zur Dauergrünlanddefinition (21/4945) wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag forderte die Bundesregierung auf, die nationalen Regelungen so anzupassen, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, wenn sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind, und eine rückwirkende Stichtagsregelung zum 1. Januar 2026 zu etablieren. Zudem sollte die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland aufgrund der bisherigen 5‑Jahres‑Regel aufgehoben werden, sofern keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung vorliegt.
KfW‑Verwaltungsrat: Antrag auf Abberufung
Ein weiterer Antrag der AfD‑Fraktion (21/5305) zur Abberufung des KfW‑Verwaltungsratsmitglieds Jan Wenzel Schmidt wurde von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank, die seit 1948 im Auftrag von Bund und Ländern tätig ist.
Petitionen zu medizinischen Honig‑Wundauflagen
Der Petitionsausschuss hat elf Beschlussempfehlungen zu eingereichten Petitionen (Sammlungen 223‑233) angenommen. Eine öffentliche Petition (ID 148857) fordert die RĂĽcknahme eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) vom 9. März 2023, der die Erstattung von Honig‑Wundauflagen durch die Krankenversicherung einschränkt. Der Petent argumentiert, dass medizinische Honig‑Wundauflagen langfristig sowohl medizinisch als auch kostenÂtechnisch vorteilhaft seien. Der Ausschuss hat die Petition an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet, damit sie in die Vorbereitung möglicher GesetzentwĂĽrfe, Verordnungen oder anderer Initiativen einflieĂźen kann.
Weitere Petitionen und BeschlĂĽsse
Zusätzlich zu der Honig‑Petition wurden weitere Petitionen vom Petitionsausschuss bewertet und an die zuständigen Ministerien verwiesen. Die Beschlüsse sehen vor, dass Produkte, die nicht die Kriterien des § 31 Absatz 1a Satz 1 SGB V erfüllen, nur nach einem gesonderten Nutzennachweis weiterhin verordnet werden können. Der G‑BA wurde beauftragt, Hersteller zu beraten und die erforderlichen Unterlagen zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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