Ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz wurde nach zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll die Wärmeversorgung von Gebäuden klimafreundlicher gestalten und Eigentümern die Wahl ihrer Heiztechnik ermöglichen.
Hintergrund und Zielsetzung
Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und setzt ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht.
Wesentliche Änderungen
Die bisherige Vorgabe, dass mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss, entfällt. Eigentümer können künftig zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Systemen, Biomasse, Gas‑ und Ölheizungen wählen.
Klimaneutrale Brennstoffe
Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Eine moderate Grüngas‑ bzw. Grünölquote sowie eine schrittweise Einführung einer Bio‑Komponente („Biotreppe“) ab 2029 sollen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduzieren. Details zur Grüngasquote ab 2028 werden bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt.
Mieterschutz
Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten geschützt, wenn eine unwirtschaftliche Heizung eingebaut wird. Zusätzlich wurde eine Härtefallregelung für Vermieter bei der Aufteilung von CO₂‑Kosten aufgenommen.
Förderungen
Die Heizungs‑ und Gebäudesanierungsförderung (BEG) wird weitergeführt und ab dem 21.07.2026 sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter gestaltet. Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit Einkommen unter 30 000 Euro von 30 % auf 40 %. Für Einkommen bis 40 000 Euro bleibt er bei 30 %, bis 50 000 Euro erhalten Haushalte einen Bonus von 10 %. Familien erhalten einen zusätzlichen Kinderzuschlag, der das zugrunde liegende Einkommen um einmalig 10 000 Euro reduziert. Der maximale Förderbetrag sinkt von 30 000 Euro auf 28 000 Euro und wird halbjährlich um 750 Euro reduziert. Der Klimageschwindigkeitsbonus für frühen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
Evaluation und EU‑Umsetzung
Die Bundesregierung plant, das Gesetz bis 2030 im Hinblick auf seine Beiträge zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Gleichzeitig werden die Vorgaben der EU‑Gebäuderichtlinie 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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