Am Freitag, dem 10. Juli 2026, hat das Parlament die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen. In einer namentlichen Abstimmung stimmten 323 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, während 271 dagegen votierten.
Stimmverlauf im Parlament
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und weiterer wärmerelevanter Vorschriften erhielt die Mehrheit der Stimmen. Der Wirtschaft‑ und Energieausschuss hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen.
Kernpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Das Gesetz soll den Weiterbetrieb und den Neueinbau von Öl‑ und Gasheizungen langfristig ermöglichen, jedoch müssen die eingesetzten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein. Ab 2029 wird ein verbindlicher Bioanteil für Gas und Öl eingeführt, und ab 2028 sollen Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff schrittweise gefördert werden.
Entschließungen und Fraktionsanträge
Parallel zum Gesetz wurde eine Entschließung angenommen, die die Bundesregierung auffordert, sich auf europäischer Ebene für eine grundlegende Vereinfachung der EU‑Gebäuderichtlinie einzusetzen. Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die unter anderem einen Heizkostendeckel und eine Mieterschutzklausel forderten, wurden abgelehnt; die AfD‑Fraktion stellte einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes, der ebenfalls keine Mehrheit fand.
Weitere Gesetzesinitiativen
Die Bundesregierung plant, bis Ende des Jahres ein ergänzendes Gesetz vorzulegen, um die im Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegten Maßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist eine regelmäßige Überprüfung der Vorgaben im Hinblick auf die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor.
Reaktionen der Fraktionen
Die Linke forderte eine soziale Wärmewende mit verstärkten Förderprogrammen für armutsgefährdete Haushalte und die Abschaffung der Modernisierungsumlage für Vermieter. Die Grünen setzten sich für den Erhalt der Frist zur kommunalen Wärmeplanung und für eine kurzfristige Abwrackprämie für alte Öl‑ und Gasheizungen ein. Beide Fraktionen betonten die Notwendigkeit, Mieter vor steigenden Heizkosten zu schützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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