Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 nach einer halbstündigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen angenommen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten zu, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.
Stimmungsbild im Parlament
Die Abstimmung spiegelte die parteipolitische Teilung wider: Die Regierungsfraktionen sahen im Gesetz einen Schritt zur Verbesserung der Umweltleistung industrieller Anlagen, die Oppositionsfraktionen warnten vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen.
Wesentliche Regelungsinhalte
Der Gesetzentwurf führt unter anderem die Pflicht ein, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem zu etablieren, und verschärft die Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen der besten verfügbaren Techniken (BVT). Gleichzeitig werden neue Ausnahmetatbestände für weniger strenge Emissionsgrenzwerte und Fristen geschaffen. Änderungen betreffen das Bundes‑Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundesberggesetz, das Umweltauditgesetz, das Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetz sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Umsetzung und Fristen
Die EU‑Richtlinie 2024/1785, die am 24. April 2024 novelliert wurde, gilt seit dem 4. August 2024 und muss bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland fallen rund 10 000 Industrieanlagen unter die Regelung, die Teil eines europäischen Netzes von etwa 40 000 Anlagen sind.
Reaktion des Bundesrates
Der Bundesrat forderte eine „schlanke 1:1‑Umsetzung“ und kritisierte, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen über das erforderliche Maß hinausgehe und damit unnötige Mehrbelastungen für Wirtschaft und Verwaltung verursache. Zudem bemängelte er die unmittelbare Geltung von BVT‑Schlussfolgerungen, die seiner Ansicht nach die Landesbehörden überfordere.
Weiteres Vorgehen und Ausblick
Der Bundestag nahm zudem eine Entschließung an, die die Bundesregierung auffordert, das weitere Verfahren zum „Umwelt‑Omnibus“ konstruktiv zu begleiten und notwendige Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk zu prüfen. In Kürze soll ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Anpassung der neunten Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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