Deutschland: Bundestag beschließt Reform zur Beschleunigung öffentlicher Auftragsvergabe
Am Donnerstag, dem 23. April 2026, wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dafür, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.
Abstimmungsdetails
Der Gesetzentwurf (21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) erhielt die Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Ein separater Entschließungsantrag der Grünen (21/5528) wurde abgelehnt, wobei die Grünen dafür und die Linksfraktion sich enthielt. Die AfD stellte einen Antrag auf getrennte Abstimmung über den Paragrafen 113 des GWB, der jedoch von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde, sodass das Gesamtvotum über den Gesetzentwurf erfolgte.
Zentrale Inhalte des Gesetzes
Das Gesetz sieht vor, die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro zu erhöhen, Nachweis- und Dokumentationspflichten zu reduzieren und Nachprüfungsverfahren zu beschleunigen. Zusätzlich werden spezielle Maßnahmen für mittelständische Unternehmen sowie für junge und innovative Unternehmen eingeführt, um deren Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.
Auswirkungen auf die Verwaltung
Durch die geplanten Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) soll die Verwaltung entlastet werden. Die Reform zielt darauf ab, Verfahren zu vereinfachen, digitale Prozesse zu stärken und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
EU‑rechtlicher Kontext
Die Bundesregierung betont, dass der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke, aber dennoch Nutzungsmöglichkeiten biete. Auf EU‑Ebene sollen Vorschläge zur Anpassung der Vergaberichtlinien eingebracht werden, um die nationalen Maßnahmen mit europäischen Vorgaben zu harmonisieren.
Ergänzungen des Wirtschaftsausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte am 22. April Änderungen beschlossen, die insbesondere den Mittelstand stärken. Auftraggeber sollen künftig bei Gesamtvergaben verpflichtet werden, bei Unteraufträgen die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen.
Entschließung zu Sondervermögen
Eine vom Ausschuss beschlossene Entschließung sieht vor, die Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) zu beschleunigen, um einen schnellen Mitteleinsatz für die Modernisierung des Landes zu ermöglichen.
Local‑Content‑Requirements
Im Zuge der Reform wird die Ausgestaltung der Local‑Content‑Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU‑Ebene aktiv begleitet. Ziel ist, die EU‑weiten „Made‑with‑EU“‑ und Low‑Carbon‑Anforderungen kohärent zu den nationalen Regelungen umzusetzen und strategische Wertschöpfung zu sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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