Am Freitag, den 10. Juli 2026, stimmte der Bundestag nach einer halbstündigen Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Förderung des Spitzensports und zur Errichtung einer Spitzensport‑Agentur zu.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung des Spitzensports erstmals auf eine spezialgesetzliche Grundlage zu stellen. Ziel ist ein transparentes, potenzial‑ und erfolgsorientiertes System, das die Stellung der Athleten stärkt und den effizienten Einsatz der Bundesmittel sicherstellt.
Spitzensport‑Agentur
Zur Umsetzung wird die Spitzensport‑Agentur als öffentlich‑rechtliche Stiftung gegründet. Sie soll über eigene sportfachliche Expertise verfügen, die Fördermittel aus einer Hand vergeben und von den relevanten Akteuren des Spitzensports beraten werden.
Bezug zum Koalitionsvertrag und Olympiabewerbung
Der Entwurf verweist auf den Koalitionsvertrag, der einen Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung fordert. Die Reform soll die Chancen für die geplante Olympische und Paralympische Spielstätte in Deutschland erhöhen, die von der Bundesregierung unterstützt wird.
Grüne‑Anträge
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte zwei Anträge: Erstens ein Transparenzportal, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert; zweitens Maßnahmen zum Mutterschutz und zum Wiedereinstieg für selbstständige Athleten, einschließlich verbindlicher Mindeststandards in Förderrichtlinien und Verträgen.
Linke‑Antrag
Die Fraktion Die Linke forderte eine nachhaltige Reform, die den gesellschaftlichen Stellenwert des Sports betont, den Leistungssport stärker mit Breiten‑ und Schulsport verknüpft und den Behindertensport gleichstellt. Außerdem soll die Förderung des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes erklärt und für die nächsten sechs Haushaltsjahre ein jährlicher Aufschlag von zehn Prozent festgeschrieben werden.
Finanzierung und Verfahrensstand
Der Haushaltsausschuss legte einen Bericht zur Finanzierbarkeit vor, während der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sowie der Sportausschuss Beschlussempfehlungen zu den Anträgen erarbeiteten. Die Abstimmung erfolgte nach den Empfehlungen der jeweiligen Ausschüsse.
Ausblick
Nach der Verabschiedung des Gesetzes muss die Spitzensport‑Agentur eingerichtet und die vorgesehenen Transparenz- und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die nächsten Schritte umfassen die Ausarbeitung konkreter Förderrichtlinien und die Integration der vorgeschlagenen Standards in die bestehende Sportförderlandschaft.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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