Deutschland: Bundestag beschließt strengere Regeln zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
Am Freitag, dem 12. Juni 2026, hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland in zweiter Lesung ein neues Gesetz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.
Abstimmungsergebnis
In der abschließenden Abstimmung stimmten 296 Parlamentarier mit Ja, 130 mit Nein, während 134 sich enthielten. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD unterstützten den Gesetzentwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten ihn ab, die AfD enthielt sich.
Zustimmung der Ausländerbehörde
Das Gesetz sieht vor, dass die Ausländerbehörde ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten besteht – zum Beispiel, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat. Ohne diese Zustimmung muss das Standesamt den Antrag zurückweisen.
Ausnahmen und PrĂĽfungen
Ist der Anerkennende der leibliche Vater, entfällt die Pflicht zur Zustimmung. Auch bei nachgewiesener sozial‑familiärer Beziehung oder tatsächlicher Verantwortung für das Kind soll die Ausländerbehörde prüfen, ob eine missbräuchliche Anerkennung vorliegt, sofern keine prüfbaren Urkunden vorliegen.
RĂĽcknahme und Strafbestimmungen
Erweist sich die erteilte Zustimmung später als Ergebnis arglistiger Täuschung, Drohung, Bestechung oder falscher Angaben, kann sie im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen zurückgezogen werden. Falsche Angaben zum Zweck der Zustimmung sowie deren missbräuchliche Nutzung sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Sachfremde Ergänzungen
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem Änderungen im Kritis‑Dachgesetz, im BSI‑Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz. So wird der Anlagenbegriff im Kritis‑Dachgesetz auf „Software und IT‑Dienste“ erweitert, wobei die physische Resilienz des Gesetzes unverändert bleibt.
Alternative AfD‑Vorschläge
Ein von der AfD eingebrachtes Gesetzentwurf, das eine generelle Beteiligung der Ausländerbehörde in allen Fällen vorsah und die Beweislast für leibliche Vaterschaft auf den Anerkennenden legte, wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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