Deutschland: Bundestag beschließt Bürokratieabbau
Gesetzesbeschluss
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz angenommen. Ziel des Gesetzes ist die Streichung entbehrlicher Vorschriften und Berichtspflichten, um die Bürokratiekosten für die Wirtschaft zu senken.
Stimmverhalten
Für den Beschluss stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD, während die Linke dagegen war. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Abstimmung erfolgte nach Vorlage eines Berichts des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit.
Kernmaßnahmen des Bürokratieabbruchs
Nach Angaben des Ministeriums sollen durch das Gesetz die Bürokratiekosten um 25 Prozent, das entspricht rund 16 Milliarden Euro, reduziert werden. Der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und die Verwaltung soll mindestens zehn Milliarden Euro einsparen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von reduziertem Schulungs‑ und Dokumentationsaufwand.
Änderungen in der Gewerbeordnung
Die neue Regelung sieht vor, dass ein Gewerbeantrag automatisch genehmigt wird, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten eine gegenteilige Entscheidung trifft. Für Immobilienmakler entfällt die bisherige Weiterbildungspflicht, während Wohnimmobilienverwalter weiterhin an Fortbildungen teilnehmen müssen. Diese Anpassungen wurden im Wirtschaftsausschuss von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen.
Reformen im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
Durch die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes wird die gesetzliche Grundlage für das nationale Heizungslabel aufgehoben, wodurch öffentliche Mittel eingespart werden. Zudem entfallen Berichtspflichten von Übertragungsnetzbetreibern sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Entwicklungen der Industrie‑ und Handelskammern.
Oppositionsinitiativen und Ablehnungen
Ein Änderungsantrag der AfD‑Fraktion, der die Aufhebung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes forderte, wurde in zweiter Beratung abgelehnt. Ein Entschließungsantrag der Grünen, der einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter vorsah, fand ebenfalls keine Mehrheit. Die Grünen hatten zudem eine umfassendere Bürokratieentlastung für die Immobilienverwaltung gefordert.
Weiteres Vorgehen der AfD
Der Bundestag hat einen AfD‑Antrag zur strengeren Kontrolle der deutschen Auslandshandelskammern an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Der Antrag verlangt transparentere Ausgaben, verbindliche Obergrenzen für Gehälter und eine Reduzierung der finanziellen Förderung. Die Bundesregierung soll bis zum 30. Juni 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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