Koalitionsvorschlag zur Diätenanpassung
Am Freitag, dem 10. Juli 2026, stimmte der Deutsche Bundestag nach einer 30‑minütigen Aussprache über mehrere Gesetzentwürfe ab. Der zentrale Punkt war der Koalitionsvorstoß von CDU/CSU und SPD, die für das Jahr 2026 auf die geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,2 % verzichten wollen.
Finanzielle Umsetzung
Die reguläre Diät beträgt derzeit 11.833,47 Euro monatlich. Die geplante Erhöhung hätte den Betrag auf 12.330,48 Euro angehoben. Stattdessen wird im Juli 2026 zunächst die erhöhte Summe ausgezahlt, im August wieder der Differenzbetrag von 497,01 Euro abgezogen, sodass ab September wieder die ursprüngliche Diät von 11.833,47 Euro gezahlt wird. Die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung werden analog um 4,2 % angepasst und im August wieder korrigiert, bevor ab dem 1. Juli 2027 das reguläre Anpassungsverfahren erneut greift.
Änderungen der Anwesenheitsregelung
Gleichzeitig wurde ein Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Bundestages beschlossen. Der Wortlaut von § 14 des Abgeordnetengesetzes wurde von „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt…“ zu „Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt…“ geändert. Weitere Formulierungen wurden angepasst, um die Erfassung der Anwesenheit flexibler zu gestalten und eine mögliche Digitalisierung zu ermöglichen. Ein neuer Absatz 5 verweist auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates, die künftig Details zur Erfassung regeln können.
Oppositionsentwürfe
Die AfD legte einen Gesetzentwurf vor, der die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollständig streichen soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion reichten jeweils Gesetzentwürfe ein, die die geplante Diätenanpassung für 2026 aussetzen wollen. Beide Argumentationslinien beziehen sich auf die wirtschaftlichen Belastungen, die durch den Iran‑Krieg und die angespannte Haushaltslage entstehen.
Ausschussbeschlüsse
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gab eine Beschlussempfehlung zum Koalitionsentwurf ab. Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte den Änderungsantrag der Linken ab, die eine vollständige Aussetzung der Diätenanpassung für die gesamte Legislaturperiode forderte. Über die Änderungsanträge der AfD, der Grünen und der Linksfraktion wird in zweiter Lesung abgestimmt.
Begründung der Koalition
Die Koalitionsfraktionen begründen den Verzicht auf die Diätenerhöhung mit der „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernden Wirtschafts‑ und Haushaltslage“. Sie sehen das Vorgehen als ein Signal an die Bevölkerung, das angesichts steigender Nominallöhne und belastender Kosten die Belastungen der Bürger mildern soll.
Ausblick 2027
Zum 1. Juli 2027 soll das reguläre Anpassungsverfahren wieder aufgenommen werden, sowohl für die aktuelle Diät als auch für die fiktiven Bemessungsbeträge der Altersentschädigung. Die neuen Regelungen zur Anwesenheitserfassung gelten fort, wobei weitere Details künftig durch den Ältestenrat festgelegt werden können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland
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