Debatte und Beschluss
Am 7. Mai 2026 hat der Bundestag erstmals den Antrag der AfD‑Fraktion mit dem Titel „Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten“ diskutiert. Die Aussprache dauerte rund 20 Minuten.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die AusschĂĽsse zur vertieften Beratung verwiesen, wobei der Finanzausschuss die federfĂĽhrende Rolle ĂĽbernimmt.
Inhalt des Antrags
Die AfD‑Fraktion fordert die sofortige Streichung des Solidaritätszuschlags. In der Begründung wird angegeben, dass der Zuschlag seit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 faktisch keine Legitimation mehr besitze und daher aufgehoben werden müsse.
Auswirkungen auf Unternehmen
Laut Antrag würde eine vollständige Abschaffung die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in Deutschland auf das Niveau der USA senken, während sie im Vergleich zu Großbritannien, Frankreich und Italien weiterhin höher liege.
Entlastung von Arbeitnehmern
Der Gesetzentwurf fĂĽhrt weiter aus, dass die Streichung des Zuschlags gutverdienende Arbeitnehmer finanziell entlasten wĂĽrde.
Internationaler Vergleich
Dennoch bleibt die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland im internationalen Vergleich hoch und belaste das Einkommen stärker als in nahezu allen anderen Industrieländern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung