Erste Lesung im Plenum
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 23. April 2026, über einen Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion zur Abschaffung der Vermögensteuer debattiert. Der Antrag trägt die Kennziffer 21/5486 und wurde im Anschluss an eine etwa halbstündige Aussprache an die Ausschüsse weitergeleitet.
BegrĂĽndung des Antrags
Die Antragsteller führen an, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Vermögensteuer seit 1996 für nicht anwendbar erklärt habe. Sie argumentieren, dass das Vermögensteuergesetz zwar formell noch Bestand habe, die Abschaffung jedoch zur Rechtssicherheit beitrage.
Rechtlicher Hintergrund
Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sei die bisherige Rechtslage unvereinbar mit dem Grundgesetz, weshalb die Steuer seit den 1990er‑Jahren nicht mehr erhoben wurde. Dennoch verbleibe das Gesetz im formellen Bestand, was laut den Antragstellern Unsicherheiten verursache.
Verfahrenstechnische Schritte
Nach der Plenardebatte wurde die Vorlage dem Finanzausschuss zugewiesen, der nun für die weitere inhaltliche Ausarbeitung zuständig ist. Der Ausschuss wird voraussichtlich im kommenden Monat eine Stellungnahme erarbeiten.
Position der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion betont, dass die Abschaffung des Vermögensteuergesetzes die Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen erhöhe. Sie sieht darin einen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft und zur Stärkung der Investitionsbereitschaft.
Ausblick
Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hängt von den Beratungen im Finanzausschuss sowie von möglichen Gegenpositionen anderer Fraktionen ab. Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, könnte die Abschaffung der Vermögensteuer in den nächsten Legislaturperioden umgesetzt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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