Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, wurde im Parlament ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger diskutiert. Der Antrag trägt den Titel „Pflegende An- und Zugehörige unterstützen, Pflegelohn einführen“ und wurde nach einer etwa 20‑minütigen Aussprache an die Ausschüsse weitergeleitet.
Hintergrund der Pflege in Deutschland
Nach Angaben des Antrags erhalten die meisten Pflegebedürftigen ihre Versorgung zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Diese Form der Pflege ermögliche es den Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, während ein Teil der Bevölkerung professionelle Pflege wählt, weil die Eigenanteile bei institutioneller Versorgung nicht leistbar seien.
Kritik an geplanten Einsparungen
Laut dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige zu sparen. Die Fraktion Die Linke bewertet dies als potenziell negatives Signal, das zu höherer Altersarmut und sinkender Motivation zur Pflege führen könne.
Kernpunkte des Antrags
Der Gesetzentwurf fordert mehrere konkrete Maßnahmen: Erstens soll das Pflegegeld weiterentwickelt werden, sodass Hauptpflegepersonen einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerischen Tätigkeiten erhalten. Zweitens soll ein Arbeitnehmer, der erstmals Pflegeverantwortung übernimmt, einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung erhalten. Drittens sollen für pflegende Angehörige zusätzliche Rentenpunkte angerechnet werden. Schließlich soll anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege ein gesetzlicher Anspruch auf eine acht‑wöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden.
Weiteres Verfahren
Nach der Überweisung an die Ausschüsse, insbesondere den Gesundheitsausschuss, wird der Antrag dort weiter geprüft. Die Ausschüsse können Änderungen vorschlagen oder den Gesetzentwurf an das Plenum zurückverweisen.
Reaktionen im Parlament
Mehrere Abgeordnete betonten die Notwendigkeit, pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg durch Pflegebelastungen entgegenzuwirken. Andere Stimmen wiesen auf die finanziellen Implikationen für den Staatshaushalt hin und forderten eine detaillierte Kosten‑ und Nutzenanalyse.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen im Gesundheitsausschuss diskutiert. Sollte er dort verabschiedet werden, könnte er im nächsten Sitzungszeitraum erneut im Plenum behandelt werden, wobei weitere parlamentarische Debatten zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwarten sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung