Am 15. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen“ diskutiert.
Inhalt des Antrags
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations‑ und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen. Weiterhin sollen physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe ausgebaut werden. Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen verpflichtet werden, regelmäßig Risiko‑ und Resistenzanalysen durchzuführen.
Einheitliche Notstromstandards
Nach Angaben der Fraktion soll die Bundesregierung bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Notstromversorgung festlegen, insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke. Der Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze soll gefördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüft und geübt werden.
Finanzielle und personelle Aufstockung
Der Gesetzentwurf sieht vor, die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft zu erhöhen sowie Katastrophenschutzstrukturen personell zu stärken.
Modernisierung und Freiwillige
Weiterhin fordert die Fraktion die Modernisierung der technischen Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk. Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte sollen ausgebaut werden.
Dezentrale Notfallreserven
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau dezentraler Notfallreserven für Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie und Notstrom, um die strategische Notfallvorsorge zu sichern.
Begründung des Antrags
Die Abgeordneten schreiben, der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 habe offengelegt, wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet sei. Nach ihren Angaben sei ein linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich gewesen und habe zu weitreichenden Versorgungsstörungen geführt. Sie sehen darin sowohl eine sicherheitspolitische Bedrohung als auch ein Versagen staatlicher Vorsorge‑ und Schutzmechanismen.
Weiteres Verfahren
Nach der halbstündigen Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Innenausschuss federführend ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
