Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen erstmals diskutiert. Nach einer halbstündigen Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet.
Ausschussverantwortung
Der federführende Ausschuss ist der Ausschuss für Bildung, Senioren und Jugend. Dort wird das weitere Vorgehen geprüft und mögliche Maßnahmen erarbeitet.
Studienauftrag
Der Gesetzentwurf fordert die Bundesregierung auf, eine umfassende Studie in Auftrag zu geben. Die Untersuchung soll durch gezielte Befragungen an Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen ermitteln, wie groß das Ausmaß von von Zwangsverheiratungen bedrohten und betroffenen Personen tatsächlich ist. Dabei sollen auch ausschließlich religiös und informell geschlossene Ehen berücksichtigt werden.
Aufklärungskampagne
Weiterhin sieht der Entwurf vor, gemeinsam mit den Ländern eine bundesweite Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen und in den sozialen Medien zu initiieren. Ziel ist es, jede Form von Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährigen zu verhindern.
Verfahrenstechnischer Ablauf
Nach der Überweisung an die Ausschüsse wird dort über die Machbarkeit des Studienauftrags und die Ausgestaltung der Aufklärungskampagne beraten. Bei positivem Ergebnis kann ein Gesetzentwurf zur Vorlage im Plenum entstehen.
Politische Einordnung
Der Gesetzentwurf stammt von der AfD. Die Initiative spiegelt das Bestreben wider, das Thema Zwangsverheiratungen stärker in den Fokus der Gesetzgebung zu rücken.
Ausblick
Die nächsten Schritte umfassen die detaillierte Prüfung im Ausschuss, mögliche Anhörungen von Experten und die Erarbeitung konkreter Gesetzesvorschläge, die anschließend im Bundestag diskutiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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