Am 15. Januar 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Aussprache über drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung statt, die das UN‑Hochseeschutzabkommen, ein zugehöriges Umsetzungsgesetz und ein Erdgasabkommen mit den Niederlanden betreffen.

Debatte über das Hochseeschutzgesetz

In einer 20‑minütigen Aussprache wurden die Entwürfe zum Hochseeschutzgesetz und zum UN‑Hochseeschutzabkommen vorgestellt. Der Umweltausschuss übernimmt die federführende Beratung der beiden ersten Gesetzentwürfe.

Umsetzung des UN‑Hochseeschutzabkommens

Das Abkommen vom 19. Juni 2023 wurde im September 2025 von den erforderlichen 60 Staaten ratifiziert. Es soll eine einheitliche Regelung für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse schaffen.

Regelungen zu marinen genetischen Ressourcen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Informationen über die Entnahme und Nutzung mariner genetischer Ressourcen (MGR) sowie digitaler Sequenzinformationen (DSI) national erhoben und in einen Vermittlungsmechanismus eingespeist werden, um Transparenz und wissenschaftliche Dokumentation zu gewährleisten.

Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren

Das Bundesamt für Naturschutz soll künftig die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen übernehmen, während das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie ihre bestehenden Aufgaben beibehalten.

Erdgasförderungsabkommen mit den Niederlanden

Ein weiteres Gesetz regelt das Abkommen vom 27. August 2025 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Erschließung der grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätte N05‑A in der Nordsee. Die Förderung soll nur solange erfolgen, wie die Nachfrage beider Länder besteht, wobei die Genehmigung nach deutschem Grundgesetz und Bundesberggesetz dem Land Niedersachsen obliegt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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