Deutschland: Bundestag debattiert geplante Rentenkürzungen für pflegende Angehörige
Hintergrund der Debatte
Am Freitag, dem 12. Juni 2026, fand im Deutschen Bundestag eine Aktuelle Stunde zum Thema geplante Rentenkürzungen für Personen, die Angehörige pflegen, statt. Die Diskussion wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung gesetzt.
Ausgangslage des Gesetzentwurfs
Auslöser war ein Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kürzlich zur Ressortabstimmung im Bundeskabinett vorgelegt hat. Der Entwurf bildet die Basis für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den kommenden Wochen im Bundestag einbringen will.
Stellungnahme der Grünen
Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den Entwurf und verwies darauf, dass 86 % der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden, vorwiegend von Frauen. Sie warf der Regierung vor, an den Rentenpunkten pflegender Angehöriger ansetzen zu wollen, anstatt Entlastungen zu schaffen.
Reaktion der CDU/CSU
Katrin Staffler (CDU/CSU) betonte die Komplexität der Reformaufgabe und wies darauf hin, dass die Grünen bereits die richtige Überschrift gewählt hätten. Sie erklärte, dass die Fraktion die Sorgen der Pflegenden ernst nehme und im weiteren Gesetzgebungsverfahren über die Rentenpunkte diskutieren wolle.
Kritik der AfD
Tobias Ebenberger (AfD) bezeichnete die Reformpläne als „gefühlskalt, herzlos, unmenschlich“ und nannte in einer Modellrechnung eine mögliche Kürzung von 64 Euro monatlich für pflegende Angehörige. Er kritisierte zudem die allgemeine Staatsausgabenpolitik.
Position der SPD
Claudia Moll (SPD) wies darauf hin, dass noch kein Gesetzentwurf der Regierung vorliege, betonte jedoch die Einigkeit darüber, dass die Pflege von Angehörigen nicht in Armut führen dürfe. Sie forderte eine umfassende Verantwortung, die auch die soziale Absicherung von Pflegeunterbrechungen in der Rentenversicherung umfasse.
Ansichten der Linken
Evelyn Schötz (Die Linke) hob hervor, dass die geplanten Änderungen vor allem Frauen betreffen, deren Renten bereits niedriger ausfallen. Sie forderte stattdessen einen staatlichen Pflegelohn, sechs Wochen Freistellung mit Lohnfortzahlung bei plötzlichen Pflegefällen und bessere Rentenansprüche.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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