Deutschland: Bundestag debattiert Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
Am 11. Juni 2026 hat der Bundestag in seiner 83. Sitzung den Gesetzentwurf zur Reduzierung von Bürokratie in der Gewerbeordnung sowie im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und zur Aufhebung verschiedener Berichtspflichten in zweiter und dritter Lesung behandelt. Der Entwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht und trägt die Drucksache‑Nummer 21/3740.
Gesetzesvorhaben und Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf sieht vor, zahlreiche administrative Auflagen für Unternehmen zu vereinfachen und Berichtspflichten, die als überflüssig gelten, zu streichen. Begleitend wurden Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) sowie des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) veröffentlicht (Drucksachen 21/6396 und 21/6397). Zusätzlich wurde ein Antrag der AfD‑Fraktion zur Verbesserung von Transparenz und Kontrolle bei Auslandshandelskammern (Drucksache 21/5136) diskutiert.
Stellungnahmen der Fraktionen
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour betonte, dass ein konsequenter Bürokratierückbau die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken könne. Er verwies auf die Notwendigkeit, regulatorische Hürden zu prüfen und unnötige Berichtspflichten zu eliminieren.
Der SPD‑Abgeordnete Daniel Bettermann unterstützte den Vorstoß und verwies auf die positiven Effekte für kleine und mittlere Unternehmen. Er forderte zudem, dass die Umsetzung eng mit den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes abgestimmt werde.
AfD‑Abgeordneter Mathias Weiser kritisierte, dass der Entwurf nicht weit genug gehe und forderte weitergehende Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft. Er verwies insbesondere auf die Notwendigkeit, Transparenz bei ausländischen Handelskammern zu erhöhen.
Grünen‑Abgeordnete Hanna Steinmüller hob hervor, dass Umweltaspekte bei der Reduzierung von Berichtspflichten berücksichtigt werden müssen, um keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz zu riskieren.
SPD‑Abgeordneter Daniel Walter schloss sich den Argumenten für eine pragmatische Entbürokratisierung an und betonte, dass die Gesetzesänderungen im Einklang mit europäischen Vorgaben stehen sollten.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der zweiten und dritten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Sollte er die Mehrheit erhalten, folgt die Weiterleitung an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung. Parallel dazu wird der AfD‑Antrag zur Kontrolle von Auslandshandelskammern im nächsten Ausschussverfahren weiterbearbeitet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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