Am Donnerstag, dem 15. Januar 2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Chemikaliengesetzes an europäische Vorgaben erstmals debattiert. Der Entwurf trägt die Bezeichnung „Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) und soll das nationale Recht an die seit 2024 geltende EU‑Verordnung über fluorierte Treibhausgase angleichen.

Legislative Ablauf

Nach einer rund 20‑minütigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Dort soll er in den kommenden Sitzungen detailliert geprüft und ggf. mit Änderungsanträgen versehen werden.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter f‑gas‑haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung künftig untersagt wird. Damit sollen neue Verbote eingeführt werden, die den Vorgaben der EU‑Verordnung entsprechen.

Zur Durchsetzung der Verbote sind Sanktionen vorgesehen: Behörden können bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen. Diese Maßnahme soll die Einhaltung der Regelungen stärken.

Weiterhin soll die Meldepflicht an die SCIP‑Datenbank – Substances of Concern in Products – nur geringfügig angepasst werden. Die Änderungen betreffen vor allem administrative Abläufe ohne wesentliche inhaltliche Erweiterungen.

EU‑Ziele und Umweltaspekte

Die EU‑Verordnung hat das Ziel, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen schrittweise zu senken und bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren. Diese Gase finden unter anderem Anwendung in Kälte‑ und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie in Löschmitteln.

Frühere Maßnahmen

Im Dezember hat der Bundestag bereits Verordnungen zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU‑Vorgaben für F‑Gase und für Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, beschlossen. Der aktuelle Gesetzentwurf knüpft an diese Vorarbeiten an.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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