Am 23. April 2026 hat der Bundestag im Rahmen der 74. Sitzung den Tagesordnungspunkt „Nationale Mobilfunkversorgung“ behandelt. Im Mittelpunkt stand der Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion (Drucksache 21/5490), der die Schließung von Mobilfunklücken und eine flächendeckende Versorgung aller Bürger zum Ziel hat.
Hintergrund des Antrags
Der Gesetzentwurf fordert, dass Betreiber verpflichtet werden, in bislang unterversorgten Regionen Mobilfunknetze auszubauen, um eine einheitliche Netzabdeckung zu gewährleisten. Die Initiative beruft sich auf bestehende Versorgungslücken, die insbesondere ländliche Gebiete betreffen.
Verlauf der Debatte
Die Debatte wurde von Andrea Lindholz, dem Bundestagsvizepräsident, eröffnet. Anschließend präsentierte Ruben Rupp von der AfD die Kernpunkte des Antrags und betonte die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung.
Stellungnahmen der Fraktionen
Joachim Ebmeyer (CDU/CSU) äußerte Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit und schlug vor, Förderprogramme gezielt zu nutzen. Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte das Ziel der flächendeckenden Versorgung, forderte jedoch klare Umweltstandards beim Ausbau. Parsa Marvi (SPD) betonte die Bedeutung digitaler Teilhabe und sprach sich für eine koordinierte Landes‑ und Bundesstrategie aus. Alexander Arpaschi (AfD) wiederholte die Forderung nach sofortigen Maßnahmen, während Anne‑Mieke Bremer (Die Linke) auf soziale Gerechtigkeit und die Einbindung von Kommunen hinwies.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Aussprache wurde beschlossen, den Gesetzentwurf im nächsten Ausschuss zu prüfen. Die Ergebnisse sollen dann im Plenum erneut behandelt werden.
Reaktionen aus der Öffentlichkeit
Die Ankündigung des Antrags löste in den Medien Diskussionen über die Kosten des Netzausbaus und die Priorisierung von ländlichen Regionen aus. Vertreter von Mobilfunkunternehmen haben angekündigt, ihre Positionen in den kommenden Sitzungen darzulegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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