Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäischen-Staatsanwaltschaft‑Gesetzes in einer 20‑minütigen Aussprache behandelt. Nach der ersten Lesung soll der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden, wobei der Rechtsausschuss die federführende Rolle übernimmt.
Hintergrund des Gesetzes
Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 regelt die förmliche Verpflichtung von Personen, die ohne Amtsträgerstatus für die öffentliche Verwaltung tätig oder als öffentlich bestellte Sachverständige eingesetzt sind, gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Ziel ist es, diese Personen für bestimmte Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen.
Aktuelle Verfahrensweise
Seit 1975 erfolgt die Verpflichtung mündlich in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person, wobei die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu erläutern sind. Zusätzlich muss eine Niederschrift angefertigt werden, um Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Geplante digitale Verpflichtung
Der Entwurf sieht vor, dass die förmliche Verpflichtung künftig auch über eine Echtzeit‑Bild‑ und Tonübertragung, also mittels Videokommunikation, erfolgen kann. Dieses digitale Verfahren soll ausdrücklich als Alternative zum Präsenztermin zugelassen werden.
Beabsichtigte Vorteile
Durch die digitale Option sollen Verpflichtungen schneller und weniger aufwändig durchgeführt werden können, ohne die notwendige persönliche Ansprache zu vernachlässigen. Die Maßnahme soll die Effizienz steigern und zugleich die rechtliche Sicherheit wahren.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung formuliert, dass das digitale Verfahren „geeignet erscheint, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknĂĽpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu fĂĽhren“.
Verfahrensablauf nach der Lesung
Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen, wo insbesondere der Rechtsausschuss die inhaltliche Ausgestaltung prüft. Anschließend folgen weitere Lesungen und ggf. Änderungen, bevor ein abschließender Beschluss gefas
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