Der Bundestag hat am Freitag, den 26. Juni 2026, über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung abgestimmt. Nach einer 30‑minütigen Aussprache soll der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden.
Ziele des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz die EU‑Richtlinie 2024/1712 in nationales Recht überführen und damit den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren. Neu aufgenommen werden die Ausbeutungsformen Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat, um der steigenden Zahl von Straftaten in diesen Bereichen Rechnung zu tragen.
Nachfragestrafbarkeit fĂĽr alle Ausbeutungsformen
Bisher ermöglichte das Strafrecht die Verfolgung von Nachfragen nur im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen. Der neue Entwurf erweitert die Strafbarkeit auf jede Inanspruchnahme von Diensten, wenn bekannt ist, dass die betroffenen Personen Opfer von Ausbeutung sind, etwa im Baugewerbe.
Erweiterter Schutz fĂĽr Kinder und Jugendliche
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Straftatbestände für die Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Zusätzlich werden höhere Strafrahmen für diese Delikte vorgesehen.
Initiative der Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen
Die Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der auf Daten aus Beratungsstellen verweist: Im Jahr 2024 wurden 868 Fälle von Menschenhandel dokumentiert, ein Anstieg von 23 % gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Opfer sind Frauen, wobei sexuelle Ausbeutung die häufigste Form darstellt, gefolgt von Arbeitsausbeutung. Die Grünen fordern die vollständige Umsetzung des Nationalen Aktionsplans, dessen Finanzierung durch den Bundeshaushalt gesichert werden soll, sowie die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle beim Bund.
Weiteres Verfahren
Der Rechtsausschuss wird die weitere Beratung des Regierungsentwurfs ĂĽbernehmen. Der Gesetzentwurf des GrĂĽnen
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