Deutschland: Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfolgung von Menschenhandel
Erste Lesung und weitere Beratung
Eine erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung fand am Freitag, den 26. Juni 2026, im Parlament statt. Nach einer etwa 30‑minütigen Aussprache wurde der Entwurf zur weiterführenden Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Rechtsausschuss die federführende Rolle übernehmen wird.
Gesetzesziel laut Bundesregierung
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland intensivieren und Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen. Es soll die EU‑Richtlinie 2024/1712 in nationales Recht umsetzen und künftig auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat erfassen.
Erweiterte Strafbarkeit
Der Entwurf führt erstmals eine Nachfragestrafbarkeit für sämtliche Ausbeutungsformen ein. Bisher war eine solche Strafbarkeit nur bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen vorgesehen. Künftig soll auch strafbar sein, wer wissentlich Dienste von Personen in Anspruch nimmt, die Opfer von Ausbeutung sind, etwa im Rahmen von Bauprojekten.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die Bundesregierung betont, dass Kinder und Jugendliche verstärkt ins Visier von Tätern geraten. Durch neue Tatbestände sollen die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt werden.
Statistische Lage nach Angaben der GrĂĽnen
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist auf Datenbanken, wonach im Jahr 2024 in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert wurden – ein Anstieg von 23 % gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrheit der Opfer sei weiblich, die häufigste Ausbeutungsform sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.
Forderungen der GrĂĽnen
Die Grünen fordern die vollständige Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels sowie dessen bedarfsgerechte und dauerhafte Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Zudem soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit soll ebenfalls vollständig umgesetzt und finanziell gesichert werden.
Ausblick
Nach der Überweisung an die Ausschüsse wird der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf weiter bearbeiten. Parallel dazu wird der Antrag der Grünen im Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend diskutiert, um mögliche Ergänzungen und Finanzierungsfragen zu klären.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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