Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Cyberresilienz‑Verordnung wurde am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, im Parlament diskutiert.
Verfahren und Zuständigkeit
Nach einer etwa 20‑minütigen Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Innenausschuss die federführende Rolle übernimmt.
Rolle des Bundesamtes fĂĽr Sicherheit in der Informationstechnik
Der Gesetzentwurf schafft gemäß Artikel 1 die Rechtsgrundlage, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Markt‑ und Notifizierungsbehörde nach der Verordnung (EU) 2024/2847 tätig wird.
Zeitplan der Regelungen
Die Verordnung trat am 10. Dezember 2024 in Kraft und gilt seit dem 11. Juni 2026 schrittweise, wobei die vollständige Wirksamkeit am 11. Dezember 2027 erreicht sein soll.
UnterstĂĽtzungsmaĂźnahmen fĂĽr Unternehmen
Der Entwurf sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Markt‑überwachungsbehörde und eine Notifizierungsbehörde einrichtet und zugleich Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Wirtschaftsakteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, bereitstellt.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf bleibt im parlamentarischen Verfahren und wird in den zuständigen Ausschüssen weiter ausgearbeitet, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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