Deutschland: Bundestag debattiert Initiativen zur Stärkung von Demokratie und Meinungsfreiheit
Ziele der Fraktion Die Linke
Am Freitag, den 26. Juni 2026, fand im Deutschen Bundestag eine einstündige Debatte statt, in der mehrere Initiativen der Fraktion Die Linke vorgestellt wurden. Ziel sei es, das demokratische Gemeinwesen zu stärken, die Meinungsfreiheit zu schützen und zentrale Grundrechte weiterzuentwickeln, so die Abgeordneten.
Demokratiefördergesetz und politische Überprüfung
Ein Antrag fordert die Bundesregierung auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen und auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des sogenannten Haber-Erlasses zu verzichten. Gleichzeitig soll die aktuelle Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausgerichtet werden.
Neues Rechtsgrundlagen fĂĽr die Bundeszentrale fĂĽr politische Bildung
Ein Gesetzentwurf sieht vor, eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung zu schaffen und eine klare Parteinahme der Behörde für die zentralen Werte des Grundgesetzes festzuschreiben. Damit soll klargestellt werden, dass das staatliche Neutralitätsgebot nicht als Wertneutralitätsgebot zu verstehen sei.
Wahlalter auf 16 Jahre senken
Ein weiterer Antrag verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der das Wahlalter auf Bundesebene auf 16 Jahre absenkt. Die Abgeordneten betonen, dass junge Menschen bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen dürfen und daher auch auf Bundesebene ein Mitbestimmungsrecht erhalten sollten.
Wahlrecht fĂĽr Auslaender einfĂĽhren
Ein dritter Antrag fordert die Einführung eines Wahlrechts für alle in Deutschland rechtmäßig lebenden Menschen mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Fraktion schlägt vor, in Zusammenarbeit mit den Ländern auch die Teilnahme an Landes- und Kommunalwahlen zu ermöglichen.
Erweiterung des Rechts auf anwaltliche Hilfe
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sieht die Aufnahme eines neuen Absatzes 5 in Artikel 19 vor, der eine ausdrückliche Gewährleistung des Rechts auf unabhängige anwaltliche Hilfe in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten vorsieht. Damit soll das Recht auf Rechtsbeistand auf alle Rechtsangelegenheiten ausgeweitet werden.
Ausschusszuweisungen und weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Aussprache sollen die Anträge und der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Der Innenausschuss soll federführend bei den Anträgen zu Demokratie, Meinungsfreiheit, Wahlalter und Wahlrecht für Auslaender sein, während der Rechtsausschuss die Federführung für den Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung übernimmt.
Reaktionen und Kontext
Die Abgeordneten betonten, dass Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte sowie durch soziale Medien stark unter Druck geraten seien. Sie kritisieren, dass die Bundesregierung ihrer Meinung nach politische Vorgaben von Rechtsaußen umsetze, was ihrer Ansicht nach demokratische Prinzipien und die Menschenwürde gefährde. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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