Deutschland: Bericht zur Mietrechtsdebatte im Bundestag
Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, hat der Bundestag über neue Regelungen zum Mieterschutz debattiert.
Die Bundesregierung stellte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vor, während die Linksfraktion einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Titel „Mietrechtsnovelle nachschärfen“ einbrachte.
Beide Vorlagen sollen nach einer etwa halbstündigen Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden; der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz übernimmt die Federführung.
Ausnahmeregelungen für befristete Vermietungen
Der Regierungsentwurf sieht vor, die Ausnahmeregelung für vorübergehende Vermietungen zeitlich auf sechs Monate zu begrenzen, mit einer möglichen Verlängerung auf acht Monate unter definierten Voraussetzungen.
Möblierungszuschlag
Für möblierte Wohnungen ist künftig ein Möblierungszuschlag von zehn Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, wobei die Berechnungsmethode klar definiert wird; Vermieter müssen die Höhe des Zuschlags offenlegen, andernfalls gilt die Wohnung als unmöbliert vermietet.
Begrenzung von Indexmietsteigerungen
In angespannten Wohnlagen sollen Indexmietsteigerungen, die 3,0 Prozent pro Jahr übersteigen, nur noch zur Hälfte auf die Miete angerechnet werden können.
Erweiterung der Schonfrist
Weiterhin soll die sogenannte Schonfrist, die bislang nur bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs gilt, auf ordentliche Kündigungen übertragen werden, sodass Mieter bei vollständiger Nachzahlung die Wohnung behalten können.
Ziele des Gesetzentwurfs
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Mietpreisbremse zu stärken, den Markt für langfristige Mietverhältnisse zu erweitern und Mieter finanziell zu entlasten.
Der weitere Verlauf der Gesetzgebung wird in den nächsten Sitzungen des Bundestags und der Ausschüsse weiter verfolgt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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