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Bundestag debattiert neues Verpackungsrecht zur Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung
AI GENERATED 23.04.2026 22:35 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag debattiert neues Verpackungsrecht zur Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung

Deutschland: Bundestag debattiert neues VerpackungsrechtParlamentarische DebatteAm Freitag, dem 24. April 2026, wird das Parlament die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung…

Deutschland: Bundestag debattiert neues Verpackungsrecht

Parlamentarische Debatte

Am Freitag, dem 24. April 2026, wird das Parlament die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40 durchführen. Die Debatte soll die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neugestaltung im Kontext der europäischen Vorgaben beleuchten.

Verfahren und Fristen

Für die erste Lesung sind 30 Minuten vorgesehen. Anschließend soll der Entwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weitergeleitet werden, um dort vertieft beraten zu werden.

EU‑Verpackungsverordnung im Überblick

Die EU‑Verpackungsverordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Sie legt neue Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest.

Geplante Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung plant, das bisherige Verpackungsgesetz aufzuheben und durch ein neues Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz zu ersetzen. Dieser Schritt soll die nationale Rechtslage mit den Bestimmungen der EU‑Verpackungsverordnung in Einklang bringen.

Begründung und Ziele der Bundesregierung

Die Regierung erklärt, dass die weitreichenden Neuerungen der EU‑Verpackungsverordnung eine vollständige Überarbeitung des nationalen Rechts erforderlich machen, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden. Sie betont, dass ein effektiver Vollzugsrahmen sicherstellen soll, dass alle betroffenen Akteure ihren Verpflichtungen nachkommen.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben dazu beitragen, die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU‑Verpackungsverordnung in Deutschland zu erreichen. Damit sollen die Ziele der Abfallvermeidung und des Recyclings gestärkt werden.

Weiteres Verfahren

Nach der Überweisung an den zuständigen Ausschuss wird der Entwurf dort weiter geprüft und gegebenenfalls geändert. Anschließend erfolgt die zweite Lesung im Plenum, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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