Das Parlament hat am Donnerstag die erste Debatte über einen Gesetzentwurf zum nationalen Roaming von Mobilfunkdiensten geplant. Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter von 2G-, 4G- und 5G-Netzen in Gebieten mit unzureichender oder einseitiger Mobilfunkabdeckung gemeinsam für ein flächendeckendes Roaming sorgen sollen.
Definition des nationalen Roamings
Nach dem Gesetzentwurf gilt nationales Roaming dort, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung sicherstellt, die übrigen Betreiber jedoch nicht. Damit soll die Versorgung in sogenannten „grauen Flecken“ verbessert werden.
Forderung nach einem Kompensationsmodell
Die antragstellende Fraktion verlangt von den Mobilfunkanbietern die Entwicklung eines gemeinsamen, gegenseitigen Kompensationsmodells. Dieses Modell soll Anreize schaffen, weitere Mobilfunkmasten auch in ländlichen Regionen mit geringer Nutzerzahl zu bauen, und die vollständige Schließung von „weißen Flecken“ bis zum Jahr 2030 sicherstellen.
Fristen und Verantwortlichkeiten
Der Gesetzentwurf legt fest, dass bis Ende 2027 ein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden muss. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Lösung vorliegen, ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, eigenständig eine Lösung zu erarbeiten und verbindlich umzusetzen.
Weitere politische Hintergründe
Die Initiative stammt von der AfD-Fraktion, die die Bundesregierung auffordert, den Gesetzentwurf einzubringen. Die Debatte wird im Plenum des Bundestags stattfinden und könnte Auswirkungen auf die zukünftige Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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