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Bundestag debattiert über Verankerung von Kultur und Sport im Grundgesetz sowie Förderprogramme
AI GENERATED 10.07.2026 01:50 Politik und Gesellschaft

Bundestag debattiert über Verankerung von Kultur und Sport im Grundgesetz sowie Förderprogramme

Am Freitag, dem 10. Juli 2026, fand im Deutschen Bundestag eine 30‑minĂĽtige Aussprache zur Kulturpolitik statt. Im Zentrum standen zwei Anträge der Linksfraktion und ein Gesetzentwurf der Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen, die…

Am Freitag, dem 10. Juli 2026, fand im Deutschen Bundestag eine 30‑minütige Aussprache zur Kulturpolitik statt. Im Zentrum standen zwei Anträge der Linksfraktion und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte in der kulturellen und sportlichen Daseinsvorsorge setzen.

Einbettung von Kultur und Sport ins Grundgesetz

Die Linksfraktion legte mit dem Antrag 21/6099 vor, Kultur und Sport ausdrücklich als Staatsziele in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Gesetzentwurf soll von der Bundesregierung unverzüglich erarbeitet und anschließend den Ausschüssen – voraussichtlich dem Sport‑ oder dem Rechtsausschuss – zur weiteren Beratung zugeleitet werden. Die Fraktion betont, dass das Grundgesetz derzeit eine „schmerzhafte Leerstelle“ bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge aufweise und dass eine klare Staatszielbestimmung als zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Entscheidungen dienen solle.

Ausbau des Programms „Kultur macht stark“

Im zweiten Antrag der Linksfraktion (21/6466) wird ein bedarfsgerechter Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ gefordert. Die Fraktion verlangt, die jährlichen Haushaltsmittel ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro zu erhöhen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig zu verstetigen. Weiterhin soll ein neues Förderinstrument namens „Digital‑Allianz Bildung“ etabliert werden, das in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Kultureinrichtungen umgesetzt werden soll.

Erhalt des Freiwilligenprogramms „kulturweit“

Die Grünen stellen mit Antrag 21/5517 den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ in den Fokus. Trotz einer angekündigten Einstellung der Förderung ab 2027 fordert die Fraktion, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerber zu gewährleisten. Der Auswärtige Ausschuss hat bereits eine Beschlussempfehlung (21/6987) zu diesem Antrag vorgelegt.

Verfahren und nächste Schritte

Beide Anträge der Linksfraktion sollen nach der Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden; für den Kultur‑ und Sport‑Antrag ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Sport‑ oder der Rechtsausschuss federführend sein wird. Beim Antrag zur Erweiterung des Programms „Kultur macht stark“ wird diskutiert, ob der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der Ausschuss für Kultur und Medien die Federführung übernimmt. Die Grünen‑Angelegenheit wird voraussichtlich im Auswärtigen Ausschuss weiterbearbeitet, bevor sie zur Abstimmung kommt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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