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Bundestag debattiert über Zwangszuweisungen von Asylbewerbern
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AI GENERATED 22.04.2026 • 21:45 Politik und Gesellschaft

Bundestag debattiert über Zwangszuweisungen von Asylbewerbern

Eine Debatte im Parlament fand am Donnerstag, dem 23. April 2026, statt, in der zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen von Asylbewerbern behandelt wurden. Die Fraktion des Bundestages stellte einen Gesetzentwurf sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes vor.

Initiativen der AfD

Die AfD brachte den Gesetzentwurf mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) und den Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz) (21/5476) ein. Beide Vorhaben richten sich gegen die aktuelle Praxis der Zuweisung von Asylbewerbern nach dem Königsteiner Schlüssel.

Kritik an der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel

Nach Angaben der AfD führt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel dazu, dass Städte und Gemeinden Personen zur Unterbringung zugewiesen bekommen, ohne Rücksicht auf die Situation des örtlichen Wohnungsmarkts und ohne Möglichkeit zum Widerspruch seitens der Landesregierung. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Kompetenz zur Verteilung innerhalb der Länder bei den Bundesländern liege, jedoch die konkrete Zuweisung an Kommunen nicht ausreichend geregelt sei.

Vorschlag zur Anpassung der Mietpreisbremse

Die Fraktion fordert, die Vorschrift zur Mietpreisbremse dahingehend zu ändern, dass Landesregierungen ein zusätzliches Begründungserfordernis nachweisen müssen, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt wird. Die Landesregierungen sollen darlegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylbewerbern auf den lokalen Wohnungsmarkt hat und welche Maßnahmen zur vollständigen Ausgleichung der Mehrbelastung vorgesehen sind.

Kommunales Vetorecht

Weiterhin wird gefordert, Paragraph 45 des Asylgesetzes um ein kommunales Vetorecht zu ergänzen, das Städte und Gemeinden die Möglichkeit gibt, Zwangszuweisungen von Asylbewerbern abzulehnen, wenn die örtlichen Rahmenbedingungen dies erfordern. Die AfD sieht darin ein Mittel, die Belastungen für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu reduzieren.

Weiteres Verfahren

Zum Zeitpunkt der Debatte war noch nicht geklärt, welcher Ausschuss die Federführung für die weitere Beratung übernehmen wird. Die Fraktion betonte, dass die Themen sowohl für den Innenausschuss als auch für den Rechtsausschuss von Bedeutung seien und eine zügige Bearbeitung angestrebt werde.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Übertragung

Originalquelle

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