Deutschland: Bundesparlament debattiert Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter und Fanrechte
Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, hat das Parlament erstmals über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und ehrenamtlich Rechtsberatende debattiert. Der Entwurf wurde nach einer 30‑minütigen Aussprache den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Der Gesetzentwurf mit dem Aktenzeichen 21/4290 sieht Änderungen im § 53 der Strafprozessordnung vor, die Sozialarbeiter und staatlich anerkannte Sozialpädagogen sowie unter Anleitung tätige ehrenamtliche Rechtsberater von der Pflicht zur Zeugenaussage befreien sollen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit den Worten: „Wo wegen möglicher Zeugnispflicht kein Vertrauen aufgebaut werden kann, kann keine erfolgreiche soziale Arbeit geleistet werden.“
Sicherheits- und Fanrechte im Fußball
Gleichzeitig beriet das Parlament über einen Antrag der Fraktion Die Linke (21/5826), der die Bundesregierung auffordert, Maßnahmen zur Deeskalation im Fußball zu ergreifen und die Speicherung von Fan‑Daten auf Fälle zu beschränken, in denen eine Verurteilung wegen einer Gewalttat vorliegt.
Ein weiterer Antrag der Grünen (21/4293) verlangt eine dauerhafte Finanzierung von Fanprojekten, den Ausbau der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) und die stärkere Einbindung von Kindern und Jugendlichen in sportpolitische Entscheidungen.
Verfahren und Ausblick
Nach den Debatten wurden die Vorlagen dem Rechtsausschuss, dem Innenausschuss sowie dem Sportausschuss zur weiteren Prüfung zugewiesen. Dort sollen die jeweiligen Fachgremien die Vorschläge detailliert bewerten und über mögliche Weiterleitungen entscheiden.
Die Fraktionen haben angekündigt, die Beratungen in den kommenden Sitzungswochen fortzusetzen, um sowohl das Zeugnisverweigerungsrecht als auch die vorgeschlagenen Maßnahmen für Fanrechte und Stadionsicherheit weiterzuentwickeln.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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