Der Bundestag hat am 23. April 2026 im Rahmen der 74. Sitzung den TOP 18 genutzt, um zwei Anträge zur Förderung der maritimen Wirtschaft zu beraten. Dabei standen die Fragen nach Sicherheit, Resilienz und Innovationsfähigkeit im Fokus.
Hintergrund der maritimen Wirtschaft
Die maritime Wirtschaft umfasst Aktivitäten von der Küste bis zur Hohen See und gilt als bedeutender Wirtschaftsfaktor für das gesamte Bundesgebiet. Sie trägt zur Beschäftigung, zum Export und zur Sicherung von Lieferketten bei.
Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD
Der erste Antrag (Drucksache 21/5478) trägt den Titel „Deutschlands maritime Wirtschaft stärken – Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See“. Ziel sei, strukturelle Schwächen zu beheben und technologische Entwicklungen zu fördern.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der zweite Gesetzentwurf (Drucksache 21/5491) mit dem Titel „Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen – Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern“ fordert eine langfristige Sicherung des Sektors und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten.
Verlauf der Aussprache
Im Plenum äußerten der Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour, Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie weitere Abgeordnete ihre Positionen. Die Redebeiträge betonten sowohl die wirtschaftliche Bedeutung als auch die Notwendigkeit von Investitionen in Forschung und Infrastruktur.
Ergebnis und weitere Schritte
Die Anträge wurden im Plenarprotokoll festgehalten und an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren fachlichen Prüfung weitergeleitet. Ein abschließender Beschluss steht noch aus.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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