Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag in seiner 99. Sitzung den Tagesordnungspunkt 13 behandelt, der die Energieversorgung bezahlbar zu halten und eine mögliche Reprivatisierung der Unternehmen Uniper SE sowie SEFE GmbH zu verhindern soll. Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion Die Linke eingebracht (Drucksache 21/8188).
Hintergrund des Antrags
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Preisentwicklung im Energiemarkt zu stabilisieren und die öffentliche Hand vor einer Rückführung von Unternehmensanteilen in private Hände zu schützen. Die Fraktion begründet den Vorstoß mit steigenden Verbraucherpreisen und der Notwendigkeit einer langfristigen Versorgungssicherheit.
Einleitung durch den Bundestagsvizepräsident
Bundestagsvizepräsident Josephine Ortleb eröffnete die Debatte und stellte den Antrag vor. Er betonte, dass die Maßnahme ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Stärkung der nationalen Energiesouveränität sei.
Stellungnahmen der Fraktionen
Der Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) unterstützte den Gesetzentwurf und kritisierte frühere Privatisierungsentscheidungen als unvereinbar mit dem öffentlichen Interesse. Er forderte eine klare gesetzliche Regelung, um zukünftige Rückverkäufe zu verhindern.
Der Abgeordnete Fabian Gramling (CDU/CSU) äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Marktverzerrungen und forderte eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Auswirkungen. Der Abgeordnete Steffen Kotré (AfD) sprach sich für eine marktorientierte Lösung aus und sah in staatlichen Eingriffen ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit.
Der Abgeordnete Mahmut Özdemir (SPD) betonte die Notwendigkeit, Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen, und unterstützte die Kernziele des Antrags. Der Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) hob die Bedeutung von Nachhaltigkeit und einer energiepolitischen Ausrichtung an erneuerbaren Quellen hervor. Der Abgeordnete Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) forderte Transparenz bei der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen. Der Abgeordnete Raimond Scheirich (AfD) stellte die Frage nach der Effizienz staatlicher Interventionen und verlangte konkrete Wirtschaftlichkeitsnachweise.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wurde im Plenarprotokoll festgehalten und befindet sich seit dem 24. September 2026 im Status „eingereicht“. Weitere Ausschussberatungen und eine Abstimmung im Plenum sind geplant.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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