Öffentliche Anhörung am 12. Januar 2026

Am Montag, den 12. Januar 2026, fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, in der Experten die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geforderten Änderungen des Mindestlohngesetzes diskutierten. Im Zentrum standen die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde sowie die Verankerung eines Referenzwerts von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze.

Vorgeschlagene Gesetzesänderungen

Die Anträge (Bündnis 90/Die Grünen: 21/346; Die Linke: 21/347) sehen vor, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen und den EU‑Mindestlohnrichtlinie entsprechenden Referenzwert gesetzlich zu verankern. Ziel sei, eine armutsfeste Lohnuntergrenze zu schaffen und die Rechtssicherheit bei künftigen Anpassungen zu erhöhen.

Kritik von Arbeitgeberverbänden

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnten die Anträge entschieden ab. BDA‑Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter betonte, das bestehende Mindestlohngesetz habe sich mit den unabhängigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission bewährt. ZDH‑Vertreter Jan Dannenbring bezeichnete die politische Einmischung in die Lohnfindung als inakzeptabel und schädlich für die Tarifautonomie. Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn argumentierte, ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert stehe im Konflikt zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie.

Unterstützung durch Wissenschaft und Forschung

Im Gegensatz dazu sprachen sich Malte Lübker vom Wirtschafts‑ und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans‑Böckler‑Stiftung sowie Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim für die Aufnahme des 60‑Prozent‑Referenzwertes aus. Lübker sah darin die Möglichkeit, Rechtsklarheit zu schaffen und die Autorität der Mindestlohnkommission zu stärken. Krebs betonte, dass der Referenzwert die Entscheidungen der Kommission legitimiere und die deutsche Gesetzgebung mit den EU‑Richtlinien in Einklang bringe.

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Stephan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete die Verankerung des 60‑Prozent‑Kriteriums als wichtigen Schritt zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze. Er erklärte, dass eine gesetzliche Fixierung zudem zur weiteren Rechtssicherheit beitrage und Unsicherheiten bei zukünftigen Anpassungen reduziere.

Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt‑ und Berufsforschung

Prof. Dr. Mario Bossler vom IAB wies darauf hin, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestünde, das Gesetz um den Referenzwert zu ergänzen. Er argumentierte, dass starre Vorgaben in wirtschaftlich angespannten Zeiten die Beschäftigungsstabilität gefährden könnten und die Handlungsfähigkeit der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission einschränken würden.

Ausblick

Die Debatte verdeutlicht ein Spannungsfeld zwischen politischer Zielsetzung, wirtschaftlicher Praxis und tariflicher Selbstbestimmung. Während Befürworter eine stärkere gesetzliche Verankerung zur Sicherung von Mindeststandards fordern, warnen Kritiker vor einer Einschränkung der Tarifautonomie und möglicher negativer Effekte auf die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich von den Verhandlungen im Ausschuss und den abschließenden Beschlüssen des Bundestages abhängen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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