Hintergrund der Anhörung
Am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Der Entwurf trägt die Bezeichnung „Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und Stärkung des ultima‑ratio‑Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ (21/7561).
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu allen ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu ändern und insbesondere das Verfahren zu reformieren. Ziel ist, den Krankenhausaufenthalt als Regelfall beizubehalten, aber unter klar definierten Ausnahmen ambulante Zwangsmaßnahmen zuzulassen, sofern der Betroffene erheblich gefährdet wäre und die medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses nahezu dem Krankenhausstandard entspricht.
Stellungnahmen von Sachverständigen
Dr. Jörg Grotkopp, Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg, verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), bis Ende 2026 eine Möglichkeit für Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu schaffen. Er betonte: „Damit kann die Justiz leben.“
Perspektive der Berufsbetreuer
Walter Klitschka, Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer, begrüßte die Erweiterung auf ambulante Zwangsbehandlungen, kritisierte jedoch den zusätzlichen Dokumentationsaufwand: „Großer bürokratischer Aufwand, den man nicht in das Gesetz schreiben müsse.“
Akademische Bewertung
Prof. Dr. Volker Lipp von der Georg‑August‑Universität Göttingen erklärte, das Gesetz erfülle die Vorgaben des BVerfG, indem es ein dreistufiges Verfahren und organisatorische Sicherungen einführe. Er wies darauf hin, dass die bisherige Regelung zu zahlreichen ungeklärten Abgrenzungsfragen geführt habe.
Klärungsbedarf seitens des Bundesverbands der Berufsbetreuer
Hülya Özkan, Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer, identifizierte drei wesentliche Unklarheiten: die Anwendung außerhalb des Krankenhauses, die Definition medikamentöser Behandlungen und die Empfehlungen des Bundesrates zu postoperativen Maßnahmen.
Human‑rights‑Bedenken der Linksfraktion
Dr. David Schneider‑Addae‑Mensah, Rechtsanwalt für die Linksfraktion, betonte, dass die im Entwurf vorgesehenen Abmilderungen nicht ausreiche, um die menschenrechtlichen Bedenken vollständig zu beseitigen. Er forderte, dass Ausnahmen vom Krankenhausvorbehalt nur bei vorheriger Zustimmung des Betroffenen in einer Vorausverfügung zulässig seien.
Forderungen der Aktion Psychisch Kranke
Prof. Dr. Katarina Stengler von der Aktion Psychisch Kranke unterstützte die Intention des Entwurfs und forderte ein flächendeckendes Monitoring von Zwangsmaßnahmen, um Daten für eine mögliche Reduktion zu erheben.
Bundesrat und Regierungsreaktion
Der Bundesrat verlangte weitergehende Änderungen, etwa Ausnahmen von Genehmigungsvorschriften und eine Verlängerung der gerichtlichen Genehmigungsfrist auf drei Monate. Die Bundesregierung lehnte diese Vorschläge ab, behielt jedoch die im Entwurf vorgesehenen Änderungen zu postoperativen Maßnahmen und zur Bestellung von Verfahrenspflegern bei.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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