Am 24. April 2026 fand im Rahmen der 75. Sitzung des Bundestages die Beratung des Tagesordnungspunkts 4, ZP 14, statt, bei dem Anträge zur Verhinderung einer Preisexplosion bei Gasnetzentgelten sowie zur Senkung der Strompreise für Unternehmen im Fokus standen.
Hintergrund der Anträge
Die Fraktion der AfD brachte den Antrag ein, den Rückbau und die Stilllegung von Gasnetzen sofort zu stoppen, um steigende Netzentgelte zu begrenzen (Drucksache 21/5482). Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf zur Reduzierung der Strompreise für alle Unternehmen in Deutschland vorgelegt (Drucksache 21/5493).
Positionen der Fraktionen
Abgeordnete der AfD, vertreten durch Steffen Kotré, forderten ein sofortiges Eingreifen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Vertreter von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke äußerten unterschiedliche Schwerpunkte, von einer stärkeren Regulierung bis zu Investitionen in erneuerbare Energien, ohne jedoch den Kern des Antrags zu verwerfen.
Diskussion im Plenum
Während der Debatte erläuterten Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour die Bedeutung stabiler Netzentgelte für die Wirtschaft. Mehrere Abgeordnete, darunter Helmut Kleebank (SPD) und Dr. Alaa Alhamwi (Grüne), betonten die Notwendigkeit einer ausgewogenen Preisgestaltung, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen entlastet.
Reaktionen der Abgeordneten
Abgeordneter Nicklas Kappe (CDU/CSU) verwies auf bereits bestehende Förderprogramme, während Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) kritisierte, dass die aktuelle Politik zu wenig auf die langfristige Infrastruktur ausgerichtet sei. Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner unterstützte den Vorstoß, die Netzstilllegung zu stoppen, um kurzfristige Preissteigerungen zu vermeiden.
Weitere Schritte
Nach Abschluss der Debatte wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet. Die entsprechenden Dokumente, Drucksache 21/5482 und 21/5493, stehen im Plenarprotokoll zur Einsicht bereit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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