Deutschland: Gesetz zur Sportförderung in öffentlicher Anhörung diskutiert
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Am 24. Juni 2026 fand im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Förderung des Spitzensports sowie zur Errichtung einer Spitzensport‑Agentur statt. Der Entwurf sieht eine zentrale Koordination der Spitzensportförderung und die Schaffung einer eigenständigen Behörde vor.
Ziel des Gesetzes sei es, die strukturelle Unterstützung für Spitzensportler zu verbessern und langfristige Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Sport sicherzustellen, erklärte ein Sprecher der Bundesregierung.
Fraktionale Anträge
Die AfD‑Fraktion brachte den Antrag „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ ein, der eine engere Verzahnung von sportlicher Laufbahn und beruflicher Qualifizierung vorsieht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte zwei Anträge vor: „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ sowie „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportler schließen“. Letzterer fordert konkrete Regelungen zum Mutterschutz für Spitzensportler.
Die Linke reichte den Antrag „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ ein, der eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien und eine breitere Basisförderung fordert.
Weitere Themen des Ausschusses
Die 14 Mitglieder des Ausschusses erörterten zudem Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport. Sie betonten die Bedeutung von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Integrität sportlicher Wettbewerbe zu schützen.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die gesellschaftliche Rolle des Sports in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Der Ausschuss verwies auf zahlreiche Studien, die positive Effekte sportlicher Aktivitäten auf diese Lebensbereiche belegen.
Im Bereich des Ehrenamts wurde hervorgehoben, dass sich Bürger in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gemeinnützige Aufgaben engagieren. Der Ausschuss plant, diese Tätigkeiten durch gezielte Förderprogramme weiter zu unterstützen.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird nun im weiteren parlamentarischen Verfahren geprüft. Die Fraktionen werden ihre Anträge in den kommenden Sitzungen weiter vorstellen, bevor ein abschließender Beschluss im Bundestag gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung