Wahlprüfung

Der Bundestag hat am 18. Dezember 2025 nach einer halbstündigen Aussprache zwei Einsprüche gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zurückgewiesen. Diese Entscheidung folgte einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der die Einsprüche gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen zurückgewiesen hatte.

In einer namentlichen Abstimmung sprachen sich 427 Abgeordnete für die Zurückweisung der Einsprüche und damit gegen eine Neuauszählung der Stimmen aus. 129 Abgeordnete stimmten gegen die Zurückweisung, und es gab eine Enthaltung. Insgesamt waren 1.035 Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl eingegangen.

Der Wahlprüfungsausschuss hatte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gegen die Stimmen der AfD empfohlen, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen. Die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden.

Das Wahlergebnis und die Forderung nach Neuauszählung

Das BSW war bei der Bundestagswahl 2025 mit einem Anteil von 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Für einen Einzug in den Deutschen Bundestag fehlten dem BSW danach insgesamt 9.529 Stimmen. Mit Schreiben vom 22. April 2025 hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Partei BSW sowie der weiteren zehn Einspruchsführerinnen und Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Das BSW bezweifelt die Korrektheit des vorläufigen sowie des amtlichen Endergebnisses, da es zu zahlreichen Auszählungsfehlern gekommen sei, welche trotz erkennbarer statistischer „Anomalien“ im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses nicht umfassend korrigiert worden seien und fordert eine Neuauszählung.

Aus Sicht der Partei könne bereits eine „Neubewertung“ der ungültigen Stimmen ausreichend für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch das BSW sein. Die Einsprüche beziehen sich nicht nur auf die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses und die Forderung nach einer Nachzählung, sondern auch auf weitere Vorgänge im Zusammenhang mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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