Der Bundestag erhielt am Dienstag, den 13. Oktober 2026, den Abschlussbericht der Aufarbeitungskommission des Bundes und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Der Bericht wurde von Kommissionsvorsitzender Prof. Dr. Julia Gebrande überreicht und enthält eine detaillierte Darstellung von Zielen, Arbeitsweisen und Ergebnissen der Kommission.
Hauptbefunde des Berichts
Der Bericht stellt fest, dass Familien den mit Abstand größten Tatkontext für sexualisierte Gewalt bilden. Die Analyse betont, dass die Aufarbeitung im familiären Umfeld besonders herausfordernd sei, weil Abhängigkeitsverhältnisse, Loyalitätskonflikte und enge soziale Bindungen berücksichtigt werden müssen.
Forderungen zur Stärkung der Aufarbeitung
Die Kommission fordert, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien zu intensivieren. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen der Aufbau von Vernetzungsangeboten für Betroffene, die Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die gezielt Angehörige ansprechen, sowie strukturelle Entlastungen, etwa die Entbindung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber verwandten Tätern.
Finanzielle Ausstattung
Der Bund wird aufgefordert, der UBSKM und der Aufarbeitungskommission des Bundes ausreichende Mittel für die Umsetzung der genannten Angebote bereitzustellen. Gleichzeitig sollen die Länder dezentrale Unterstützungs- und Informationsangebote ausbauen, um Betroffene und Angehörige vor Ort zu erreichen.
Rechtliche Anpassungen
Weiterhin wird gefordert, einschlägige Vorschriften zu modifizieren, sodass Betroffene nicht für die finanzielle Unterstützung missbrauchender Familienangehöriger, etwa im Unterhaltsrecht, in Anspruch genommen werden können.
Ausblick
Die Kommission sieht in der konsequenten Umsetzung ihrer Empfehlungen einen wesentlichen Schritt zur Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Durch die Kombination von finanzieller Unterstützung, Aufklärungsarbeit und strukturellen Rechtsänderungen soll ein umfassender Schutz für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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