Bundestag erhält Anfrage zur Asylverfahren‑Dauer 2025
Deutschland: Bundestag erhält Anfrage zur Asylverfahren‑Dauer 2025
Anfrage im Überblick
Der Bundestag hat am 06.01.2026 eine Kleine Anfrage von der Fraktion Die Linke erhalten, in der ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2025 gefordert werden. Die Anfrage trägt das Aktenzeichen 21/3437 und umfasst insgesamt 28 Einzelfragen.
Details zu Verfahrensdauer
Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung sowie bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung. Die geforderten Daten sollen nach Herkunftsländern, nach Erst‑ und Folgeanträgen und nach Dublin‑Verfahren differenziert werden.
Aufenthaltsorte im Asylsystem
Weitere Punkte betreffen die Dauer von Verfahren in Ankunftszentren und in AnkER‑Zentren. Die Fraktion will nachvollziehen, wie lange Asylsuchende in diesen Einrichtungen verbleiben, bevor ein weiterführendes Verfahren eingeleitet wird.
Gerichtliche Verfahren
Die Anfrage beinhaltet zudem Fragen zur durchschnittlichen Dauer von Klage‑ und Eilverfahren in Asylangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten. Hierbei wird nach den Zeitspannen für reguläre Klagen sowie für beschleunigte Verfahren gefragt.
Offene Rechtsstreitigkeiten
Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf der Zahl anhängiger Asylklagen sowie der Zahl anhängiger Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Fraktion verlangt aktuelle Zahlen, um das Ausmaß der gerichtlichen Auseinandersetzungen zu erfassen.
Weiteres Verfahren
Nach Eingang der Anfrage wird das zuständige Innenministerium die geforderten Daten prüfen und dem Bundestag zeitnah zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse sollen im parlamentarischen Kontext diskutiert werden.
Ausblick
Die erbetenen Statistiken können Aufschluss über die Effizienz des Asylsystems im Jahr 2025 geben und mögliche Ansatzpunkte für zukünftige Gesetzesinitiativen liefern.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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