Ein Gesetzentwurf zur Förderung des deutschen Filmerbes wurde am 17. Juli 2026 im Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, die jährlichen Bundesmittel für die Digitalisierung und Restaurierung ab dem Haushaltsjahr 2027 auf mindestens 30 Millionen Euro zu erhöhen.
Finanzielle Forderungen
Der Gesetzentwurf fordert, dass die Bundesregierung die Mittel für die Digitalisierung und Restaurierung des Filmerbes ab dem Haushaltsjahr 2027 auf mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr aufstockt. Ziel sei es, die bestehenden Lücken in der technischen Aufbereitung und langfristigen Sicherung des audiovisuellen Erbes zu schließen.
Langfristige Förderstruktur
Zusätzlich soll das Förderprogramm Filmerbe (FFE) über das Jahr 2028 hinaus dauerhaft verankert und grundlegend reformiert werden. Die Reform sieht mehrjährige institutionelle Förderungen für die zentralen Einrichtungen des Kinematheksverbundes – Stiftung Deutsche Kinemathek, Deutsches Filminstitut & Filmmuseum und das Bundesarchiv – mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets für Digitalisierung und Restaurierung vor.
Sonderabgabe fĂĽr Anbieter
Der Gesetzentwurf beinhaltet einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der Anbieter, die in Deutschland Umsätze erzielen, durch eine umsatzbezogene Sonderabgabe verpflichtet. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für die Sicherung, Digitalisierung und Zugänglichmachung des nationalen audiovisuellen Erbes verwendet werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Weiterhin wird gefordert, die Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen im Kinematheksverbund auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, um die Koordination und Effizienz der Fördermaßnahmen zu stärken.
Reaktionen und Ausblick
Die Einbringung des Gesetzentwurfs wurde von Vertretern der Kultur‑ und Medienpolitik als wichtiger Schritt zur Bewahrung des deutschen Filmerbes bewertet. Die weitere Diskussion im Parlament wird entscheiden, inwieweit die vorgeschlagenen Finanz- und Rechtsinstrumente umgesetzt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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