Bundestag erhält Gesetzentwurf zum deutsch‑britischen Freundschaftsvertrag
Der Bundestag hat am 3. Februar 2026 den Gesetzentwurf (21/3945) für ein Gesetz zur Umsetzung des Freundschaftsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich in seine Beratungsabläufe aufgenommen.
Hintergrund des Vertrags
Der Vertrag, der am 17. Juli 2025 von beiden Staaten unterzeichnet wurde, soll die bilateralen Beziehungen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Sicherheit strukturieren und vertiefen.
Verfahren im Bundestag
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundestags, bevor es in Kraft treten kann. Der Entwurf wurde unter der Geschäftszeichen‑Nummer 21/3945 eingereicht und wird nun im zuständigen Ausschuss geprüft.
Stellungnahme der Bundesregierung
„Der Vertrag bildet den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“, erklärte die Bundesregierung in einer Mitteilung.
Nächste Schritte
Im nächsten Schritt erfolgt die Aussprache im Ausschuss, gefolgt von einer ersten Lesung im Plenum. Anschließend können weitere Lesungen und die abschließende Abstimmung stattfinden.
Die Bundesregierung betonte, dass der Vertrag die Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel, Forschung, Bildung und Verteidigung weiter stärken solle.
Weitere Informationen stehen auf der Presseseite des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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