Deutschland: Bundestag erhält Gesetzentwurf zur Krisenresilienz in der Pflege
Der Deutsche Bundestag hat am 12. Juni 2026 einen Gesetzentwurf erhalten, der die Bundesregierung auffordert, einen umfassenden Plan zur Stärkung der Krisenresilienz in der häuslichen und stationären Pflege zu erstellen.
Hintergrund der Forderung
Wiederkehrende Ereignisse wie großflächige Stromausfälle, Hochwasser, extreme Hitzeperioden, Pandemien und Störungen der Kommunikationsinfrastruktur haben in der Vergangenheit die Verwundbarkeit der Versorgungsstrukturen in Deutschland deutlich gemacht.
Konkrete Maßnahmen
Der Entwurf verlangt, dass verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten für Krisenvorsorge, technische Ausstattung, Schulungen, Übungen und organisatorisches Krisenmanagement in der Pflege gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern geschaffen werden.
Einbindung in das Gesundheitssicherstellungsgesetz
Die besonderen Bedarfe der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege sowie spezieller Wohnformen der Eingliederungshilfe sollen bei der Erarbeitung des Gesundheitssicherstellungsgesetzes berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Fraktion
Die Fraktion der Grünen erklärte, dass die pflegerische Versorgung auch unter außergewöhnlichen Bedingungen verlässlich aufrechterhalten werden müsse, und betonte die Notwendigkeit belastbarer Vorsorge‑, Informations‑ und Unterstützungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen.
Weitere Schritte
Nach Eingang des Antrags wird die Bundesregierung voraussichtlich innerhalb der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Plan vorlegen, der anschließend im Bundestag diskutiert und ggf. gesetzlich verankert wird.
Relevanz für zukünftige Krisen
Durch die geplanten Maßnahmen soll die Pflegeinfrastruktur besser auf mögliche zukünftige Krisen vorbereitet werden, um die Versorgungssicherheit für vulnerable Gruppen zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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