Hintergrund der Anfrage
Der Deutsche Bundestag hat am 29.07.2026 eine Kleine Anfrage erhalten, in der nach dem Stand der Dublin‑Verfahren im ersten Halbjahr 2026 gefragt wird. Die Anfrage trägt die Kennzeichnung 21/7385 und stammt von der Fraktion Die Linke.
Geforderte Informationen
In der Anfrage werden Details zu eingeleiteten Verfahren, Überstellungen, gerichtlichen Entscheidungen und sogenannten Kirchenasyl‑Fällen verlangt. Zusätzlich soll Auskunft über Schutzberechtigte in Griechenland sowie über erste Erfahrungen mit der seit dem 12. Juni 2026 geltenden Asyl‑ und Migrationsmanagement‑Verordnung gegeben werden.
Relevante Rechtsgrundlagen
Die Dublin‑Verfahren beruhen auf der Dublin‑Verordnung, die die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU regelt. Die neu eingeführte Asyl‑ und Migrationsmanagement‑Verordnung vom 12. Juni 2026 ergänzt diese Regelungen um weitere Verwaltungs‑ und Kontrollmechanismen.
Mögliche Auswirkungen
Ein umfassender Überblick über die im ersten Halbjahr 2026 durchgeführten Dublin‑Verfahren könnte Aufschluss über die Effizienz der Asylbearbeitung und über mögliche Engpässe im europäischen Asylsystem geben. Die Angaben zu Kirchenasyl‑Fällen ermöglichen zudem eine Bewertung, inwieweit religiöse Einrichtungen als Schutzorte genutzt werden.
Weitere Schritte
Nach Eingang der Anfrage wird die zuständige Ministerialstelle die geforderten Daten zusammenstellen und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung stellen. Die Fraktion Die Linke hat angekündigt, die Ergebnisse in einer nächsten Sitzungsperiode zu diskutieren.
Kontakt zur Quelle
Die Originalunterlagen und weitere Informationen können über die Pressestelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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