Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2026 eine weitere Kleine Anfrage erhalten, die sich mit zwanzig nicht namentlich genannten Projekten in China befasst. Die Anfrage verlangt Auskunft über den Geheimhaltungsgrad der Vorhaben, die von der Bundesregierung erwarteten Risiken sowie die Gründe, warum die zugehörigen Informationen trotz Auflistung im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Abgeordneten des Bundestages vorenthalten werden.
Vorgeschichte und frühere Stellungnahme
Die aktuelle Anfrage (21/4014) knüpft an eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/3585) an, in der bereits erste Informationen zu den Projekten bereitgestellt wurden. Die Fragesteller fordern nun eine detailliertere Klassifizierung und eine Risikoanalyse, um die parlamentarische Aufsicht zu stärken.
Inhaltliche Schwerpunkte der Anfrage
Im Kern verlangt die Anfrage eine Einstufung der Geheimhaltungsstufen, eine Einschätzung möglicher Gefahren für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik und eine Erläuterung, warum die Informationen nicht an die Abgeordneten weitergegeben werden, obwohl die Projektbezeichnungen öffentlich im BMZ‑Transparenzportal zu finden sind.
Transparenzportal des BMZ
Das Transparenzportal listet zwanzig Projekte in China, jedoch ohne weiterführende Details. Die Fragesteller kritisieren, dass diese Lücke die parlamentarische Kontrolle erschwere und fordern eine vollständige Offenlegung, die den gesetzlichen Vorgaben zur Transparenz entspricht.
Reaktionen im Parlament
Die Kleine Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingebracht. Vertreter der Fraktion betonten, dass eine lückenlose Information für die demokratische Kontrolle unverzichtbar sei und fordern eine zeitnahe Antwort der Bundesregierung.
Rechtlicher Rahmen
Nach den Vorgaben des BMZ sind Projekte, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, im Transparenzportal zu dokumentieren. Die aktuelle Diskussion wirft jedoch die Frage auf, inwieweit weiterführende Details ebenfalls veröffentlicht werden müssen, wenn sie als sicherheitsrelevant eingestuft werden.
Ausblick
Die Bundesregierung wird voraussichtlich innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist auf die Anfrage reagieren. Die kommenden Antworten könnten Aufschluss darüber geben, wie die Balance zwischen Geheimhaltung und parlamentarischer Kontrolle künftig gestaltet wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
