Deutschland: Bundestag erhöht THG-Quote für Kraftstoffe auf 65 % bis 2040
Am 23. April 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs‑Quote (THG‑Quote) angenommen. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Anteile bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 % zu erhöhen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.
Stimmverteilung und Ablehnung von Entschließungsanträgen
Die Abstimmung zeigte klare Parteilinien: Die Union und die SPD unterstützten den Gesetzentwurf, die AfD, die Grünen und die Linke lehnten ihn ab. Zusätzlich wurden Entschließungsanträge der Grünen (21/5533) und der Linken (21/5545) abgelehnt; beide Anträge erhielten die Stimmen von Union, AfD und SPD. Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken.
Erweiterung der Biokraftstoff‑Deckelung
Der Umweltausschuss hatte bereits am 22. April Änderungen beschlossen, unter anderem die Anhebung der Deckelung konventioneller Biokraftstoffe von derzeit 4,4 % auf 5,8 % bis 2032. Die Maßnahme soll Marktstabilität fördern, der Landwirtschaft Planungssicherheit geben und zusätzliche Absatzmöglichkeiten schaffen.
Neue Anrechnungsoptionen fĂĽr Biogasanlagen
Ab Januar 2028 wird Ladestrom aus Biogas auf die THG‑Quote anrechenbar sein, sodass Biogasanlagen Strom für E‑Ladesäulen liefern können – ein Schritt, der bislang nicht möglich war.
Unterquote für nicht‑biogene erneuerbare Kraftstoffe
Die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird bis 2040 schneller erhöht als bisher geplant, beginnend bei derzeit 1,25 %. Ziel ist, Investitionsanreize in diesem Segment zu setzen.
UrsprĂĽnglicher Regierungsentwurf
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war eine schrittweise Anhebung der THG‑Quote auf 59 % bis 2040 vorgesehen, was einem Anteil erneuerbarer Energien von rund 62 % am Gesamtenergieverbrauch entsprochen hätte. Der neue Entwurf legt die Zielquote höher fest.
EU‑Rahmenbedingungen
Der Gesetzentwurf ist Teil des Fit‑for‑55‑Pakets der Europäischen Kommission, das die Vorgaben der Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie (RED III) deutlich anhebt und zusätzliche Verpflichtungen für nicht‑biogene erneuerbare Kraftstoffe, wie grünen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe, schafft.
Weitere MaĂźnahmen und Ausblick
Die Bundesregierung soll prüfen, die Verfügbarkeit von Benzin mit fünf Prozent Bioethanol (E5) beizubehalten, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle anzubieten. Weitere Punkte umfassen die Stärkung der Betrugsprävention, die Flexibilisierung der Schutzsortenregelung von E5, die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Umweltplakettenpflicht und die Prüfung der Rolle von Biomethan im REPowerEU‑Plan.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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