Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anpassung des Entwurfs für das Strom‑Versorgungssicherheits‑ und Kapazitätengesetz (StromVKG) gefordert. Ziel ist, dass bei zukünftigen Kapazitätsausschreibungen nicht ausschließlich neu zu bauende, langfristig fossil betriebene Gaskraftwerke berücksichtigt werden, sondern ein verbindlicher und kurzfristig umsetzbarer Umstieg auf Wasserstoff ermöglicht wird.
Hintergrund des Klimaziels
Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sehen die Grünen die Fortführung konventioneller fossiler Strukturen als unvereinbar mit den langfristigen Klimazielen.
Konkrete Forderungen im Antrag
Der Gesetzentwurf soll dahingehend geändert werden, dass bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung die Kriterien für alle Technologien gleichwertig gestaltet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass das gesamte Potenzial verschiedener Erzeugungsformen, insbesondere wasserstoffbasierter Anlagen, genutzt werden kann.
Ausgestaltung der Kapazitätsausschreibungen
Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten klare Angaben zur Ausgestaltung der Umlage, die zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus vorgesehen ist. Sie betonen, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ersichtlich sein muss, welche finanzielle Belastung auf Bürger und Unternehmen zukommt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Antragsteller fordern Transparenz darüber, wie die Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmechanismus berechnet wird, um die Belastungen für einzelne Bürger sowie Unternehmen frühzeitig abschätzen zu können.
Geplanter Beratungstermin
Der Gesetzentwurf soll am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. In der Sitzung sollen die geforderten Anpassungen diskutiert und mögliche nächste Schritte beschlossen werden.
Ausblick
Nach der Beratung wird erwartet, dass die Bundesregierung die vorgeschlagenen Änderungen prüft und gegebenenfalls in den Gesetzesentwurf integriert, um die angestrebte Klimaneutralität zu unterstützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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