Deutschland: Bundestag fordert koordinierte Finanzierung von Hitzeschutz im Gesundheitswesen
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 24. September 2026 eine Anhörung zum Thema Hitzeschutz abgehalten. Eingeladene Fachleute betonten die Dringlichkeit, die steigenden Temperaturen besser zu bewältigen, und forderten eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Anhörung wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen initiiert.
Koordination von Bund, Ländern und Kommunen
Der Gesetzentwurf der Grünen trägt den Titel „Hitzekrise ernst nehmen – Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“. Er sieht vor, den bestehenden Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit zu überarbeiten und verbindlich zu machen. Der Bund soll gemeinsam mit den Ländern die Erstellung und Umsetzung kommunaler Hitzeaktionspläne sicherstellen und finanziell unterstützen.
Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen
Ein zentrales Element des Antrags ist das geplante Programm „Green Hospitals“. Dieses soll Investitionen in natürliche, bauliche und technische Klimaanpassungsmaßnahmen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren ermöglichen, etwa durch Verschattung, Lüftung, Kühlung und Begrünung. Die Experten betonten, dass Kommunen verlässliche finanzielle Mittel benötigen, um Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen umzusetzen, zum Beispiel Begrünung und Sonnensegel für Schulen, Kitas und Spielplätze.
Auswirkungen auf vulnerable Gruppen
Uwe Janssens von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin schilderte, dass in Krankenhauszimmern Temperaturen von 35 Grad Celsius gemessen wurden und manche Kliniken keine klimatisierte Notaufnahme besitzen. Er bezeichnete die Situation als gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die auch eine entsprechende Finanzierung erfordere.
Stellungnahmen der Fachleute
Alexandra Schneider vom Helmholtz‑Zentrum München wies darauf hin, dass extreme Hitze zu einer schnelleren Alterung und verkürzten gesunden Lebensspanne führen könne. Sie bestätigte, dass die Übersterblichkeit durch Hitze wissenschaftlich belegt sei und dass Hitzeschutz zu den größten klimabedingten Gesundheitsrisiken in Deutschland gehöre.
Arbeitsplatzbezogene Schutzmaßnahmen
Miriam Meschede von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit erläuterte, dass laut Arbeitsschutzregeln Arbeiten in Räumen mit Temperaturen über 35 Grad Celsius nicht zulässig seien. Sie forderte die Bereitstellung von Kühlkleidung und die Entwicklung von Hitzeschutzplänen für Betriebe, wobei das Hitzesofortprogramm des Landes Rheinland‑Pfalz als Modell für ein bundesweites Förderprogramm dienen könne.
Finanzierungsdebatte und verfassungsrechtliche Aspekte
Henrik Scheller vom Deutschen Institut für Urbanistik kritisierte die fragmentierten Förderprogramme des Bundes und stellte die Frage nach einer dauerhaften Finanzierungsstruktur. Er plädierte für die Neudefinition von Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a des Grundgesetzes, um dem Bund eine ausdrückliche Mitfinanzierungskompetenz zu verleihen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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