Am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, fand im Deutschen Bundestag eine Fragestunde statt, in der Vertreter der Bundesregierung innerhalb von 45 Minuten 73 von Abgeordneten vorab schriftlich eingereichte Fragen beantworteten.
Verteilung der Fragen nach Fraktionen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte mit 32 Fragen den größten Anteil, gefolgt von der AfD‑Fraktion mit 25 Fragen und der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von den Fraktionen CDU/CSU, SPD sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen eingereicht.
Fragen nach Ressorts
Das Bundesministerium für Gesundheit erhielt 13 Fragen, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zehn Fragen. Sieben Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, je sechs Fragen an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Weitere Ministerien erhielten zwischen ein und vier Fragen, wobei das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt jeweils eine Frage bekamen.
Beispielhafte Themen der Abgeordneten
Eine Abgeordnete der Grünen fragte das Bundesgesundheitsministerium nach Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen. Ein AfD‑Abgeordneter interessierte das Bundesumweltministerium an der Bewertung der energiepolitischen Linie hinsichtlich Biodiversität, Flächeninanspruchnahme und Naturschutz. Ein Abgeordneter der Linken stellte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Frage, ob die Bundesregierung gegen Periodenarmut vorgehen will, von der etwa ein Viertel der Frauen und Mädchen betroffen sei.
Verfahren fĂĽr Zusatzfragen
Jeder Abgeordnete kann bis zu zwei Fragen vorab einreichen. Nach der mündlichen Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder Bundesminister können sowohl der Fragesteller als auch andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen, um weiterführende Stellungnahmen zu erhalten. Werden nicht alle Fragen innerhalb der vorgesehenen Zeit beantwortet, erhalten die nicht aufgerufenen Fragen schriftliche Antworten.
Weitere organisatorische Hinweise
Die Fragestunde ist Teil der regulären Regierungsbefragung und dient der transparenten Information des Parlaments über aktuelle Regierungsentscheidungen. Durch die Möglichkeit von Zusatzfragen wird ein weiterführender Dialog zwischen Legislative und Exekutive ermöglicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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