Nach einer halbstündigen Debatte hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der EU‑geführten Operation Eunavfor Aspides angenommen. Die Abstimmung ergab 421 Ja‑Stimmen, 66 Gegenstimmen und 90 Enthaltungen.
Begründung des Einsatzes
Die Bundesregierung führt die anhaltenden Angriffe der Huthi‑Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen seit Mitte November 2023 an. Diese Angriffe betreffen das Rote Meer und die Meerenge Bab al‑Mandab und gefährden laut Regierung die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt sowie den internationalen Handel.
Strategische Bedeutung der Schifffahrtswege
Die Route durch das Rote Meer stelle die kürzeste Verbindung zwischen Asien und Europa dar und transportiere vor den Angriffen etwa 15 % des weltweiten maritimen Handels. Die Bundesregierung warnt vor Ausweichrouten, längeren Frachtzeiten und steigenden Kosten, die letztlich an Endverbraucher weitergegeben würden.
Umfang der deutschen Beteiligung
Bis zu 350 Soldaten können künftig im Einsatzgebiet eingesetzt werden. Zu den Aufgaben gehören der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe, Begleitung von Schiffen, luftgestützte Aufklärung, Lagebildermittlung sowie Informationsaustausch mit internationalen Partnern.
Einsatzgebiet und rechtlicher Rahmen
Der Einsatz erstreckt sich über die Meerenge Bab al‑Mandab, die Straße von Hormus, das Rote Meer, den Golf von Aden, das Arabische Meer, den Golf von Oman und den Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Einsätze in Hoheitsgewässern erfolgen nur nach Zustimmung des jeweiligen Anrainerstaates. Als völkerrechtliche Grundlagen nennt die Bundesregierung mehrere UN‑Resolutionen, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Schifffahrt.
Finanzielle Aspekte
Für den Zeitraum bis Ende Oktober 2027 werden zusätzliche Ausgaben von rund 18,9 Millionen Euro veranschlagt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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