Deutschland: Bundestag genehmigt Straf- und Disziplinarverfahren gegen Abgeordnete
Entscheidungsgrundlage
Am Donnerstag, den 23. April 2026, hat das Parlament ohne Aussprache zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung angenommen.
Die Beschlüsse betreffen die Genehmigung eines Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) sowie die Genehmigung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck (AfD).
Verfahren gegen Akbulut
Das Strafverfahren gegen Akbulut wurde auf Grundlage eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (Aktenzeichen 21/1510) eingeleitet.
Durch die einstimmige Annahme der Beschlussempfehlung (21/5510) des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wurde das Verfahren formal genehmigt.
Verfahren gegen Gnauck
Das Disziplinarverfahren gegen Gnauck stützt sich auf ein Schreiben desselben Ministeriums vom 13. April 2026 (Aktenzeichen 21/5511).
Auch dieses Verfahren erhielt seine Genehmigung durch die einstimmige Annahme der entsprechenden Beschlussempfehlung (21/5511) des Ausschusses.
Protokoll und Abschluss
Die Entscheidungen wurden im Protokoll vom 24. April 2026 festgehalten und markieren die formale Zustimmung des Parlaments zu den jeweiligen Ermittlungsverfahren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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